Bundesrat billigt Gesetz zum besseren Schutz der Intimsphäre
11.06.2004
Fotografen, die z.B. Prominente in intimen Situationen abseits der Öffentlichkeit heimlich fotografieren, müssen künftig mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen.
Nach langer Diskussion hat der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das den Schutz der Intimsphäre verbessern soll. Damit wird erstmals in das Strafgesetzbuch eine Strafbestimmung aufgenommen, die speziell die Veröffentlichung von Bildaufnahmen unter Strafe stellt.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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